… Impressum …
verantwortlich für den Inhalt dieser Website ist gemäß § 5 TMG:
Claudia Wittig
Heidelberger Str. 48
12059 Berlin
Germany
Tel: 0162 – 3161507
… Allgemeine Geschäftsbedingungen …
AGB – Claudia Wittig freie TV-Journalistin – Cutterin/Editorin
Der Auftraggeber erkennt mit Erteilung eines Auftrags die hier im folgenden aufgeführten Rahmenkonditionen an.
1.1: Grundvergütung : xxx , xx EUR
Die Vergütung bezieht sich auf einen 8 Stunden Produktionstag inklusive aller Pausen, Stand by-Zeiten, sowie Bearbeitungs- und Abwicklungsarbeiten.
Zusatzarbeiten, die über die 8 Stunden hinausgehen,werden nach folgendem Schlüssel abgerechnet (angefangene Stunden werden als volle Stunde berechnet):
1. – 2. Stunde: 1/10 Tagesvergütung + 25% zuzüglich Zuschläge (siehe unter 1.2!)
3. – 4. Stunde: 1/10 Tagesvergütung + 50% zuzüglich Zuschläge (siehe unter 1.2!)
ab der 5. Stunde: 1/10 Tagesvergütung + 100% zuzüglich Zuschläge (siehe unter 1.2!)
1.2: Zuschläge:
Sonntagszuschlag: 50% der Tagesvergütung
Feiertagszuschlag: 100% der Tagesvergütung (bundesweite sowie regionale Feiertage)
2.1: Auswärtige Produktionen:
Bei Produktionen, die nicht in den ständigen Produktionsstätten des Auftraggebers oder aber außerhalb der Stadt Berlin stattfinden, gestaltet sich die Grundvergütung von xxx , xx EUR wie folgt:
Die Vergütung bezieht sich auf einen 8 Stunden Produktionstag inklusive aller Pausen, Stand by- und Reisezeiten, sowie Bearbeitungs- und Abwicklungsarbeiten Ein Produktionstag bzw. Reisetag beginnt und endet an der Betriebsstätte (Rechnungsanschrift) bzw. Unterkunftdes Auftragnehmers
2.2: Reisetage:
Reisezeit definiert sich als reine Beförderung des Auftragnehmers zum Produktionsort bzw. zu seiner Unterkunft oder Betriebsstätte.
Werden am gleichen Tag Proben, Besprechungen, Vorbesichtigungen, Bearbeitungs- bzw. Abwicklungsarbeiten oder andere Einsätze geplant, gilt dieser Tag als normaler Produktionstag und wird mit einer vollen Tagesvergütung zuzüglich Zuschlägen abgegolten.
bis 5 Stunden Reisezeit: 1/2 Tagesvergütung zuzüglich Zuschläge (siehe unter 1.2!)
über 5 Stunden Reisezeit: 1/1 Tagesvergütung zuzüglich Zuschläge (siehe unter 1.2!)
2.3: Spesen:
Spesen werden nach steuerlichen Spesensätzen abgerechnet.
2.4: Reisekosten:
Pro gefahrenem Kilometer werden 0,30 EUR berechnet zzgl. 0,02 EUR pro Mitfahrer.
Alle weiteren Auslagen werden nach Beleg abgerechnet (Hotel, Taxi, Flug, Bahn, Parken…).
3: Umsatzsteuer:
Alle genannten Preise verstehen sich entsprechend der Art der Leistung zuzüglich der zur Zeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7 bzw. 19%.
4: Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungsbeträge sind fällig rein netto und ohne Abzug 14 Tage ab Rechnungsdatum.
5: Rechteübertragung
Die Nutzungsrechte für erzeugtes Bildmaterial aller Art (s. Urheber-/Leistungsschutzrecht) gehen erst mit der vollständigen Begleichung der Rechnungsumme auf den Kunden über.
6: Haftung:
Jegliche Haftung des Auftragnehmers wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Verpflichtungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; dies gilt insbesondere auch für Schäden an den ihm überlassenen Gegenständen oder Arbeitsgeräten. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7: Hinweise:
Es gelten die allgemeinen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften.
Der Auftragnehmer unterliegt keinerlei Weisungen des Auftraggebers bezüglich Ort, Zeit, Dauer und der Art und Weise der Ausführung der Tätigkeit.
8: Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt der Gerichtsstand Berlin als vereinbart.
AGB – Claudia Wittig freie TV-Journalistin – Cutterin/Editorin
Der Auftraggeber erkennt mit Erteilung eines Auftrags die hier im folgenden aufgeführten Rahmenkonditionen an.
1.1: Grundvergütung : xxx , xx EUR
Die Vergütung bezieht sich auf einen 8 Stunden Produktionstag inklusive aller Pausen, Stand by-Zeiten, sowie Bearbeitungs- und Abwicklungsarbeiten.
Zusatzarbeiten, die über die 8 Stunden hinausgehen,werden nach folgendem Schlüssel abgerechnet (angefangene Stunden werden als volle Stunde berechnet):
1. – 2. Stunde: 1/10 Tagesvergütung + 25% zuzüglich Zuschläge (siehe unter 1.2!)
3. – 4. Stunde: 1/10 Tagesvergütung + 50% zuzüglich Zuschläge (siehe unter 1.2!)
ab der 5. Stunde: 1/10 Tagesvergütung + 100% zuzüglich Zuschläge (siehe unter 1.2!)
1.2: Zuschläge:
Sonntagszuschlag: 50% der Tagesvergütung
Feiertagszuschlag: 100% der Tagesvergütung (bundesweite sowie regionale Feiertage)
2.1: Auswärtige Produktionen:
Bei Produktionen, die nicht in den ständigen Produktionsstätten des Auftraggebers oder aber außerhalb der Stadt Berlin stattfinden, gestaltet sich die Grundvergütung von xxx , xx EUR wie folgt:
Die Vergütung bezieht sich auf einen 8 Stunden Produktionstag inklusive aller Pausen, Stand by- und Reisezeiten, sowie Bearbeitungs- und Abwicklungsarbeiten Ein Produktionstag bzw. Reisetag beginnt und endet an der Betriebsstätte (Rechnungsanschrift) bzw. Unterkunftdes Auftragnehmers
2.2: Reisetage:
Reisezeit definiert sich als reine Beförderung des Auftragnehmers zum Produktionsort bzw. zu seiner Unterkunft oder Betriebsstätte.
Werden am gleichen Tag Proben, Besprechungen, Vorbesichtigungen, Bearbeitungs- bzw. Abwicklungsarbeiten oder andere Einsätze geplant, gilt dieser Tag als normaler Produktionstag und wird mit einer vollen Tagesvergütung zuzüglich Zuschlägen abgegolten.
bis 5 Stunden Reisezeit: 1/2 Tagesvergütung zuzüglich Zuschläge (siehe unter 1.2!)
über 5 Stunden Reisezeit: 1/1 Tagesvergütung zuzüglich Zuschläge (siehe unter 1.2!)
2.3: Spesen:
Spesen werden nach steuerlichen Spesensätzen abgerechnet.
2.4: Reisekosten:
Pro gefahrenem Kilometer werden 0,30 EUR berechnet zzgl. 0,02 EUR pro Mitfahrer.
Alle weiteren Auslagen werden nach Beleg abgerechnet (Hotel, Taxi, Flug, Bahn, Parken…).
3: Umsatzsteuer:
Alle genannten Preise verstehen sich entsprechend der Art der Leistung zuzüglich der zur Zeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7 bzw. 19%.
4: Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungsbeträge sind fällig rein netto und ohne Abzug 14 Tage ab Rechnungsdatum.
5: Rechteübertragung
Die Nutzungsrechte für erzeugtes Bildmaterial aller Art (s. Urheber-/Leistungsschutzrecht) gehen erst mit der vollständigen Begleichung der Rechnungsumme auf den Kunden über.
6: Haftung:
Jegliche Haftung des Auftragnehmers wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Verpflichtungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; dies gilt insbesondere auch für Schäden an den ihm überlassenen Gegenständen oder Arbeitsgeräten. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7: Hinweise:
Es gelten die allgemeinen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften.
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